Rechnungen per E-Mail bald auch ohne Signatur rechtlich zulässig
Wie viele andere verschicke ich meine Rechnungen ohnehin der Einfachheit geschuldet per E-Mail und nur auf direkte Anfragen per Post. Bisher war dieses Verfahren ohne eine digitale Signatur (eine Art digitales Zertifikat) für den E-Mail-Verkehr jedoch nicht zulässig – weshalb die Anschaffung einer solchen Signatur immer irgendwie auf meiner Agenda stand. Nun hat sich das aber erledigt.
Nach rund elfjähriger Pflicht soll am 30. Juni die Zwangssignatur enden. Die Beweisführung der „Echtheit der Herkunft” per E-Mail versandter Rechnungen ist dann dem Unternehmen selbst überlassen. Und dafür könne „bereits ein entsprechend eingerichtetes Rechnungswesen als geeignetes Kontrollverfahren dienen”.
Ein Aber sei jedoch erwähnt: Das neue Steuervereinfachungsgesetz, das die Neuregelung für 2011 und rückwirkend (!) gültig machen soll, ist zwar bereits vom Bundestag verabschiedet worden, die Zustimmung des Bundesrates fehlt jedoch noch. Es sei aber zu erwarten, dass der entsprechende Artikel im neuen Steuervereinfachungsgesetz die Hürde nimmt und damit rechtskräftig wird.
(Quellen: heise online, Bundesfinanzministerium [1], [2])